Hey Lukgi,
sicherlich können wir dir bei deinem Problem helfen, aber so ganz einfach ist das nicht in der Umsetzung.
Grundsätzlich wäre erstmal die Frage worum es eigentlich geht bzw. welche Geräte aktuell vorhanden und eingebunden werden sollen. Die Bedenken bzgl. sensibler Daten von evtl. vorhandenen Mietern usw., oder werden die Daten zu Abrechnungszwecken benötigt, wurden schon von anderen hier erwähnt und sollten berücksichtigt werden. Dient das Ganze nur für dich, um die Anlage zu überwachen oder welcher Zweck wird verfolgt?
Vielleicht überlegst du dir uns deine Anlage und/oder die Problemstellung vorzustellen, da sich manchmal noch ganz andere Lösungswege dadurch auftun können.
Aktuell gehe ich davon aus, dass bei dir ein M-Bus Wärmemengenzähler verbaut ist, welchen du gerne an den TWS anbinden möchtest. Ich selber nutze ein Wireless M-Bus Modul, habe aber auch eine kabelgebundene Variante ausprobiert, welche ich über ein USB zu M-Bus Modul an den TWS angeschlossen hatte.
dieses Modul hat funktioniert
Ich hatte vorher noch ein anderes Modul bestellt, welches leider nicht funktioniert hat. Ob das von mir verlinkte Modul bei dir funktioniert kann ich letztendlich nicht garantieren.
Dein Wärmemengenzähler müsste mit diesem Modul verbunden werden, welcher selber am TWS angeschlossen wird. Daher solltest du dir über die Verkabelungsmöglichkeiten Gedanken machen.
Dann wird ein Container eingerichtet. Unter wmbusmeters kannst du dich informieren.
Die Konfigurationsdatei wird noch angepasst und die MQTT Verbindung eingerichtet und dann empfängt der TWS die Zählerdaten über MQTT
Wenn du das über diesen Weg machen möchtest, dann können wir dir sicherlich Hilfestellung geben.
Grüße Willy
[DISKUSSION] Planungsfragen eines Kunden mit Heizungsanlage, M-Bus und Planung nach Homematic
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EDIT: Ui, jetzt erst gesehen, wie alt der Post ist - sorry… aber ich bin Datenschutzbeauftragter und konnte nicht an mich halten
Hallo Robert,
Die Überwachung einer Heizung an sich, hat m.E. nix mit personenbezogenen Daten zu tun. Die Überwachung/Messung des bezugs von Wärme, Wasser oder Strom schon eher, vor allem über den zeitlichen Bezug, allerdings gibt es dafür ja heute gesetzliche Vorgaben, da man als Vermieter ja verpflichtet ist, regelmäßige Abrechnungsdaten bereit zu stellen. Zusätzlich lässt sich das ja vertraglich absichern, indem man das in den Mietvertrag schreibt.
Schwierig wird es erst bei den Telegrammen, die die Lebensgewohnheiten der Bewohner wieder geben… Licht, Klima… also alle Aktivitäten der Nutzer in Ihrem Wohnraum, das sind sicher schützenswerte personenbezogene Daten. Aber auch das bekommt man hin: in den Mietvertrag schreiben, absichern, vor allem gegen Einsicht von Dritten (andere Wohnungen) und keine unnötigen Protokolle/Logs/Grafanas…
Gruß
Jochen
Hallo Robert,
Datenschutz, zumindest nach DSGVO, dreht sich immer um personenbezogene Daten. Zunächst muss immer der Personenbezug hergestellt werden, dann muss man weiter sehen. Der Grundsatz ist: Verarbeitung von personenbezogener Daten nur, wenn du eine Rechtsgrundlage dafür hast.Robert_Mini hat geschrieben: ↑Mi Nov 29, 2023 11:02 am PS: Als Denkanstoß: Datenschutz immer in Relation zur Sorgfaltspflicht. Man könnte in 2023 schon argumentieren, dass eine Fernüberwachung notwendig ist, wenn man nicht selbst im Haus wohnt. Ich möchte nicht in der Situation sein, dass die WP ausfällt, nach 3 Tagen der erste Mieter am Abend anruft und man dann vielleicht 3-4 Tage + Wochenende auf den Servicemann warten muss, der vielleicht auch noch einen Ersatzteil bestellen muss...
Die Überwachung einer Heizung an sich, hat m.E. nix mit personenbezogenen Daten zu tun. Die Überwachung/Messung des bezugs von Wärme, Wasser oder Strom schon eher, vor allem über den zeitlichen Bezug, allerdings gibt es dafür ja heute gesetzliche Vorgaben, da man als Vermieter ja verpflichtet ist, regelmäßige Abrechnungsdaten bereit zu stellen. Zusätzlich lässt sich das ja vertraglich absichern, indem man das in den Mietvertrag schreibt.
Schwierig wird es erst bei den Telegrammen, die die Lebensgewohnheiten der Bewohner wieder geben… Licht, Klima… also alle Aktivitäten der Nutzer in Ihrem Wohnraum, das sind sicher schützenswerte personenbezogene Daten. Aber auch das bekommt man hin: in den Mietvertrag schreiben, absichern, vor allem gegen Einsicht von Dritten (andere Wohnungen) und keine unnötigen Protokolle/Logs/Grafanas…
Gruß
Jochen
Zuletzt geändert von jhaeberle am Di Sep 03, 2024 9:25 pm, insgesamt 1-mal geändert.
TWS 3500XL, ID: 1409 (VPN offen, Reboot nach Rücksprache)