wir müssen für die Freigabe von Custom Logiken, Modbus Profilen usw. für die weitere Nutzung durch Dritte Rechtssicherheit schaffen, daher unterbreite ich hier den Vorschlag für eine entsprechende Lizensierung, die ich TOLL nenne, eine Abkürzung für "Timberwolf Open Logicblock Licence".
Edit vom 24. März 2023 / 27.11.2025: Als wir die TOLL entworfen haben, hatten zwar wir nur an Custom Logiken gedacht, mittlerweile stehen Modbus Profile, MQTT Profile und HTTP-/REST-API-Profile zum Austausch untereinander zur Verfügung. Ich möchte hiermit klarstellen, dass es bei jeder rechtlichen Regelung stets auf den Inhalt einer Vereinbarung und nicht auf deren Benennung ankommt. Bedeutet, wenn etwas den Bedingungen nach ein Mietvertrag ist, aber mit Kaufvertrag überschrieben ist, dann wird das rechtlich trotzdem als Mietvertrag gewertet, nicht nach dem was in der Überschrift steht. Demnach ist es auch unschädlich, dass die Lizenzvereinbarung TOLL mit dem ersten L zwar für Logikblock steht, aber diese Lizenz trotzdem auf jedwede Software, Gerätekonfiguration nebst Dokumentation angewandt werden darf. Eine MIT oder Apache Lizenz gilt ja auch nicht nur für Software von MIT oder Apache.
Insofern kann gerne jedermann die TOLL anwenden für alles und jedes was er frei und offen lizenzieren will und dabei nur die Nutzung für sicherheitskritische Anwendungen ausschließen möchte. ElabNET gibt die TOLL selbst im Rahmen der TOLL zur freien Nutzung zur Verfügung. Die TOLL darf damit auch außerhalb des technischen Timberwolf Umfeldes beliebig genutzt werden. Es ist eine offene Lizenz für jedermann und jedwedes lizenzierbares Werk.
Rechtliche Grundlagen:
Die Entwicklung von Logikblöcke als "Custom Logik" (oder Geräte Profilen usw.) ist eine schöpferische Leistung die unter den grundsätzlichen Schutz des §2 Abs. 1 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz steht. Demnach sind für deren Nutzung die für Computerprogramme geltenden Sondervorschriften gemäß der §§69 a-g UHG heranzuziehen.
Ganz insbesondere ist die Regelung in §69c UrhG zu beachten, dass nur dem Rechteinhaber (dem Schöpfer) das ausschließliche Recht zusteht, die "dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung" und weitere Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten.
Insbesondere kann der Rechteinhaber einzelne oder sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte auf Dritte übertragen. Der Dritte wird damit zur Nutzung des Computerprogramms im Rahmen des vertraglich festgelegten ermächtigt. Für den Umfang der Rechteeinräumung gilt die Zweckübertragungslehre des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach Nutzungsrechte im Zweifel immer nur soweit eingeräumt werden, wie für den Vertragszweck erforderlich.
Vereinbarung von Nutzungsrechten ("Lizenz"):
Die Bezeichnung Lizenz ist juristisch etwas ungenau, eigentlich geht es um die Einräumung von Nutzungsrechten eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Da allerdings die Bezeichnung Lizenz allgemein üblich geworden ist, wollen wir diesen Begriff hier weiterhin verwenden, wobei klargestellt ist, dass mit "Lizenz" eine Einräumung von Nutzungsrechten gemeint ist.
Damit die Anwender des Timberwolf Servers die vorgeschlagenen oder diskutierten veröffentlichten Customlogiken auch rechtssicher auf den eigenen Servern verwenden können, empfehlen wir dem jeweiligen Schöpfer, klare Nutzungsrechte einzuräumen.
Um dies einfach zu gestalten, schlagen wir untenstehende, mit "TOLL" bezeichnete Lizenz (aka Einräumung von Nutzungsrechten) vor.
Gedanken zur Übertragung von Nutzungsrechten (Lizenz):
Wir gehen hier davon aus, dass die Schöpfer Ihr Werk kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen. Die Überlassung der entsprechenden Nutzungsrechte erfolgt daher kostenfrei. Im Gegenzug wollen die Schöpfer keine Haftung bzw. die geringstmögliche Haftung für das frei zur Verfügung gestellte Werk übernehmen.
Insbesondere soll auf Nachteile der GPL-Lizenzen verzichtet werden, welche die Nutzung von Programmcode nur dann erlauben, wenn damit geschaffener (umfangreicherer Code) ebenfalls unter der GPL steht (sogenanntes "Copyleft"). Dies würde es einem Integrator unmöglich machen, auf der Basis hier veröffentlichter Bausteine seine speziell angepassten Versionen zu entwickeln, ohne wiederum umfangreich Rechte darauf einräumen zu müssen. Letzteres wäre unhandlich und kann vom Integrator nicht geleistet werden.
Die MIT-Lizenz gilt als eine der ausgewogensten und einfachsten Lizenzen. Insbesondere wird hier auf das nur umständlich einzuhaltende CopyLeft verzichtet. Wir haben die MIT-Lizenz gekürzt, weil wir auch die Nennung des Urhebers bei der Verbreitung des Werkes niemandem zumuten wollten. Jeder Nutzer soll solche Community Custom Logiken (und sonstiger Geräteprofile), deren Nutzungsrechte gemäß des untenstehenden Lizenztextes eingeräumt werden, möglichst einfach nutzen können, ohne sich Gedanken um umfangreiche Pflichten aus Lizenzanforderungen machen zu müssen.
Sorgfaltspflichten des Nutzers!
Jedoch möchten wir alle Nutzer darauf hinweisen, dass solche veröffentlichten Community Custom Logiken (oder Geräte Profile) nie - und insbesondere schon gar nicht für jedwede Konstellation beim jeweiligen Nutzer - vollständig getestet sein können und dass es jedem Nutzer vor dem produktiven Einsatz obliegt, übernommene Community Custom Logiken (und sonstiger Geräteprofile) vollständig auf einwandfreie Funktion in seiner jeweiligen Nutzungssituation und in Verbindung mit seinen Systemen und Geräten und deren jeweiligem Softwarestand zu überprüfen. Für Schäden an Motoren, unverschlossenen oder gar offenstehenden Türen wegen sich öffnender Motorschlösser und anderen Verriegelungseinrichtungen, Folgen der Abkühlung oder Überhitzung von Räumen kann der jeweilige Autor nicht übernehmen, wobei diese Auflistung nicht abschließend ist und der Grundsatz für jede potentiell gefährliche Automatik gilt. Die überlassenen Community Custom Logiken (und sonstige Geräteprofile) sind ein Gedankenentwurf der zur Diskussion gestellt wird und jeder Nutzer muss sich selbst überlegen und prüfen, ob diese für seinen Anwendungsfall und Gerätepark geeignet sind und diese gründlich austesten will als auch die langfristige Wartung sicherstellen kann, wenn sich Gerätekonstellationen, Konfigurationen und Firmware im Laufe der Zeit ändern.
TOLL - "Timberwolf Open Logicblock License":
Hiermit wird unentgeltlich jeder Person, die eine Kopie der Software und der zugehörigen Dokumentationen (die "Software") erhält, die Erlaubnis erteilt, sie uneingeschränkt zu nutzen, inklusive und ohne Ausnahme mit dem Recht, sie zu verwenden, zu kopieren, zu verändern, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen diese Software überlassen wird, diese Rechte zu verschaffen, unter folgenden Bedingungen:
Die Nutzung dieser Software ist GRUNDSÄTZLICH NICHT GESTATTET für sicherheitskritische Anwendungen jeder Art, insbesondere NICHT für Anwendungen die dem Schutz von Leib und Leben von Mensch und Tier dienen.
Die Software wird OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE bereitgestellt, einschließlich der Garantie zur Benutzung für den vorgesehenen oder einem bestimmten Zweck sowie jeglicher Rechtsverletzung, jedoch nicht darauf beschränkt. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN oder COPYRIGHT INHABER FÜR JEGLICHEN SCHADEN ODER SONSTIGE ANSPRÜCHE HAFTBAR ZU MACHEN, ob infolge der Erfüllung eines Vertrages, eines Deliktes oder anders im Zusammenhang mit der Software oder sonstiger Verwendung der Software entstanden.
Einräumung der Nutzungsrechte gemäß TOLL:
Ich schlage vor, bei der Veröffentlichung einer "Community Custom Logik", eines "Modbus Profiles" usw., die unter der TOLL lizensiert werden soll, folgendes anzugeben (am besten auch in einem Kommentar innerhalb der Custom Logik bzw. in der Beschreibung des Modbus Profiles").
"Der Schöpfer dieser Custom Logik überträgt die Nutzungsrechte gemäß der TOLL ("Timberwolf Open Logikblock License") die unter https://wrgt.news/TOLL zum Download zur Verfügung steht."
lg
Stefan

