wir müssen für die Freigabe von Custom Logiken, Modbus Profilen usw. für die weitere Nutzung durch Dritte Rechtssicherheit schaffen, daher unterbreite ich hier den Vorschlag für eine entsprechende Lizensierung, die ich TOLL nenne, eine Abkürzung für "Timberwolf Open Logicblock Licence".
Edit vom 24. März 2023: Als wir die TOLL entworfen haben, hatten wir nur an Custom Logiken gedacht, aber da es mittlerweile Modbus Profile zum Austausch gibt und künftig womöglich weitere Konfigurationen für das Teilen untereinander, möchte ich hier klarstellen, dass es bei einer rechtlichen Regelung auf den Inhalt der Vereinbarung und nicht auf deren Benennung ankommt. Bedeutet, wenn etwas den Bedingungen nach ein Mietvertrag ist, aber mit Kaufvertrag überschrieben ist, dies dann rechtlich als Mietvertrag gewertet wird, nicht nach dem was in der Überschrift steht. Demnach ist es auch unschädlich, dass die Lizenzvereinbarung TOLL mit dem ersten L zwar für Logikblock steht, aber diese Lizenz trotzdem auf jedwede Software nebst Dokumentation angewandt werden kann. Eine MIT oder Apache Lizenz gilt ja auch nicht nur für Software von MIT oder Apache.
Insofern kann jederman die TOLL anwenden für alles was er frei und offen lizenzieren will und dabei nur die Nutzung für sicherheitskritische Anwendungen ausschließen möchte. ElabNET gibt hier die TOLL selbst im Rahmen der TOLL zur Nutzung frei.
Rechtliche Grundlagen:
Die Entwicklung von Logikblöcke als "Custom Logik" (oder Modbus Profilen usw.) ist eine schöpferische Leistung die unter den grundsätzlichen Schutz des §2 Abs. 1 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz steht. Demnach sind für deren Nutzung die für Computerprogramme geltenden Sondervorschriften gemäß der §§69 a-g UHG heranzuziehen.
Ganz insbesondere ist die Regelung in §69c UrhG zu beachten, dass nur dem Rechteinhaber (dem Schöpfer) das ausschließliche Recht zusteht, die "dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung" und weitere Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten.
Insbesondere kann der Rechteinhaber einzelne oder sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte auf Dritte übertragen. Der Dritte wird damit zur Nutzung des Computerprogramms im Rahmen des vertraglich festgelegten ermächtigt. Für den Umfang der Rechteeinräumung gilt die Zweckübertragungslehre des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach Nutzungsrechte im Zweifel immer nur soweit eingeräumt werden, wie für den Vertragszweck erforderlich.
Vereinbarung von Nutzungsrechten ("Lizenz"):
Die Bezeichnung Lizenz ist juristisch etwas ungenau, eigentlich geht es um die Einräumung von Nutzungsrechten eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Da allerdings die Bezeichnung Lizenz allgemein üblich geworden ist, wollen wir diese hier weiterhin verwenden, wobei klargestellt ist, dass mit "Lizenz" eine solche Einräumung von Nutzungsrechten gemeint ist.
Damit die Anwender des Timberwolf Servers die vorgeschlagenen oder diskutierten Customlogiken auch rechtssicher auf den eigenen Servern verwenden können, empfehlen wir dem jeweiligen Schöpfer, entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
Um dies einfach zu gestalten, schlagen wir untenstehende, mit "TOLL" bezeichnete Lizenz vor.
Gedanken zur Übertragung von Nutzungsrechten (Lizenz):
Wir gehen hier davon aus, dass die Schöpfer Ihr Werk kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen. Die Überlassung der entsprechenden Nutzungsrechte erfolgt daher kostenfrei. Im Gegenzug wollen die Schöpfer keine Haftung bzw. die geringstmögliche Haftung für das frei zur Verfügung gestellte Werk übernehmen.
Insbesondere soll auf Nachteile der GPL-Lizenzen verzichtet werden, welche die Nutzung von Programmcode nur dann erlauben, wenn damit geschaffener (umfangreicherer Code) ebenfalls unter der GPL steht (sogenanntes "Copyleft"). Dies würde es einem Integrator unmöglich machen, auf der Basis hier veröffentlichter Bausteine seine speziell angepassten Versionen zu entwickeln, ohne wiederrum umfangreich Rechte darauf einräumen zu müssen. Letzteres wäre unhandlich und kann vom Integrator nicht geleistet werden.
Die MIT-Lizenz gilt als eine der ausgewogensten und einfachsten Lizenzen. Insbesondere wird hier auf das nur umständlich einzuhaltende CopyLeft verzichtet. Wir haben die MIT-Lizenz gekürzt, weil wir auch die Nennung des Urhebers bei der Verbreitung des Werkes niemandem zumuten wollten. Ein Nutzer soll die Custom-Logiken, die unter dieser Lizenz stehen, einfach nutzen können, ohne sich Gedanken um Lizenzanforderungen zu machen.
Sorgfaltspflichten des Nutzers!
Jedoch möchten wir alle Nutzer darauf hinweisen, dass solche veröffentlichten Custom Logiken oder Modbus Profile nie - und insbesondere schon gar nicht für die Konstellation beim Kunden - vollständig getestet sein können und dass es ihm obliegt, solchermaßen übernommene Custom Logiken / Modbus Profile bei sich vollständig auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Für Schäden an Motoren, offenen Türen durch öffnende Motorschlösser, Folgen der Abkühlung oder Überhitzung von Räumen kann der jeweilige Autor nicht übernehmen. Die überlassene Software ist ein Gedankenentwurf der hier zur Diskussion gestellt wird und jeder muss sich selbst überlegen und dies auch prüfen, ob er diese bei sich einsetzen und gründlich austesten will.
TOLL - "Timberwolf Open Logicblock License":
Hiermit wird unentgeltlich jeder Person, die eine Kopie der Software und der zugehörigen Dokumentationen (die "Software") erhält, die Erlaubnis erteilt, sie uneingeschränkt zu nutzen, inklusive und ohne Ausnahme mit dem Recht, sie zu verwenden, zu kopieren, zu verändern, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen diese Software überlassen wird, diese Rechte zu verschaffen, unter folgenden Bedingungen:
Die Nutzung dieser Software ist GRUNDSÄTZLICH NICHT GESTATTET für sicherheitskritische Anwendungen jeder Art, insbesondere NICHT für Anwendungen die dem Schutz von Leib und Leben von Mensch und Tier dienen.
Die Software wird OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE bereitgestellt, einschließlich der Garantie zur Benutzung für den vorgesehenen oder einem bestimmten Zweck sowie jeglicher Rechtsverletzung, jedoch nicht darauf beschränkt. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN oder COPYRIGHT INHABER FÜR JEGLICHEN SCHADEN ODER SONSTIGE ANSPRÜCHE HAFTBAR ZU MACHEN, ob infolge der Erfüllung eines Vertrages, eines Deliktes oder anders im Zusammenhang mit der Software oder sonstiger Verwendung der Software entstanden.
Einräumung der Nutzungsrechte gemäß TOLL:
Ich schlage vor, bei der Veröffentlichung einer "Custom Logik", eines "Modbus Profiles" usw., die unter der TOLL lizensiert werden soll, folgendes anzugeben (am besten auch in einem Kommentar innerhalb der Custom Logik bzw. in der Beschreibung des Modbus Profiles").
"Der Schöpfer dieser Custom Logik überträgt die Nutzungsrechte gemäß der TOLL ("Timberwolf Open Logikblock License") die unter https://wrgt.news/TOLL zum Download zur Verfügung steht."
lg
Stefan