Ich will ja jetzt nicht der Partypooper sein, aber ist das dann noch im Einklang mit der deutschen DSGVO? Es werden dann ja mehr Systeme mit doch recht sensiblen Daten versorgt, als der Teslafahrer vorher zugestimmt hat.
Gruß Stephan
Ich will ja jetzt nicht der Partypooper sein, aber ist das dann noch im Einklang mit der deutschen DSGVO? Es werden dann ja mehr Systeme mit doch recht sensiblen Daten versorgt, als der Teslafahrer vorher zugestimmt hat.
Für den DSGVO-konformen Betrieb einer Anwendung ist immer noch der Betreiber der Anwendung verantwortlich. Wenn ich zu Hause in meinem Netz die Anwendung Teslalogger betreibe und Daten aus meinem Tesla dort speichere, nachdem ich über entsprechende Tokens die notwendigen Berechtigungen erteilt habe sehe ich hier keine Probleme. Ja, ich muss jeden Fahrer neben mir, darauf hinweisen, dass alle fahrtspezifischen Daten getrackt und geloggt werden.